Beeinträchtigungsformen

Hörbeeinträchtigung oder Gehörlosigkeit

Studierende mit einer Hörbeeinträchtigung oder Gehörlosigkeit haben ein vermindertes Hörvermögen oder sind schwerhörig, wodurch die Kommunikation und Interaktion in Lehrveranstaltungen sowie die Informationsaufnahme von auditiven Lehr- und Prüfungsinhalten (Audios und Ton in Videos) erschwert sein kann. Als assistive Technologien können mobile und stationäre Höranlagen und -systeme dienen. Audiotranskriptionen von Audiomaterialien und Untertitel für Videos übersetzen gesprochene Sprache in Texte – sogenannte Speech to Text Technologien (STT). Diese können auch je nach verwendeter Technologie in Live-Situationen für Vorlesungen eingesetzt werden. Studierende mit einer Hörbeeinträchtigung oder Gehörlosigkeit können in Lehrveranstaltungen auch Gebärdensprachdolmetscher*innen oder Schriftdolmetscher*innen nutzen. Die Finanzierung kann ggf. durch die Eingliederungshilfe erfolgen.

Weiterführende Informationen:

Motorische Beeinträchtigung

Studierende mit motorischer Beeinträchtigung, wie zum Beispiel Bewegungsbeeinträchtigung, Einschränkungen beim Gehen, Stehen oder Greifen, können aufgrund der Einschränkung bei der Bedienung von elektronischen Endgeräten beeinträchtigt sein. Für Studierende mit motorischer Beeinträchtigung gibt es daher Alternative Eingabemöglichkeiten bei der Nutzung elektronischer Geräte. Als Mausalternative können Mund- oder Kopfmäuse dienen. Als Tastaturalternative könne Bildschirmtastaturen, ergonomisch angepasste Tastaturen oder Touchscreens dienen. Eine weiter Eingabemöglichkeit kann die Spracheingabe mittels Sprachsteuerung sein. Smartphones, Tablets und Laptops mit Touchscreens können eine Alternative zu herkömmlichen Computern sein.

Sehbeeinträchtigung oder Blindheit

Studierende mit einer Sehbeeinträchtigung oder Blindheit haben Einschränkungen in der visuellen Wahrnehmungsfähigkeit hinsichtlich der Sehschärfe, des Gesichtsfeldes oder der Farbwahrnehmung, wodurch die die Wahrnehmung von visuellen Lehr- und Prüfungsmaterialien in vielen Situationen erschwert sein kann. Als assistive Technologien können bei barrierefrei gestalteten digitalen Materialien Screenreader als spezielle Sprachausgabesoftware, Braillezeilen, Vergrößerungssoftware oder betriebssystem-eigene Funktionen wie die Bildschirmlupe verwendet werden. Für gedruckte Materialien sind barrierefreie digitale Versionen oder ein Ausdruck in Brailleschrift notwendig, Videos benötigen immer eine an das Lehrmaterial angepasste Audiodeskription.

Weiterführende Informationen:

Teilleistungsstörung

Teilleistungsstörungen betreffen Störungen einzelner Teilbereiche der kognitiven Leistungsfähigkeit, wie Lese-Rechtschreib-Störung (Dyslexie), Rechenstörungen (Dyskalkulie) und weitere auditive oder visuelle Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen. Studierende mit Teilleistungsstörungen haben oft Schwierigkeiten beim Erlenen des Lesens, Schreibens oder Rechnens. Hilfreich sind assistive Technologien, die das Lesen und Schreiben unterstützen. Sie reichen von betriebssystem-, Browser- oder programmeigenen Hilfen wie Leseansichten, plastische Reader und Sprachausgaben und -eingaben bis hin zu speziellen Programmen wie die Vorlesesoftware ClaroRead oder Korrektursoftware.