Behinderungen

Sehbeeinträchtigung

Assistive Technologien bei Sehbeeinträchtigung: Studierende, die auf Grund von Sehbeeinträchtigung assistive Technologien im Studium einsetzen, können Bedarf an Unterstützung haben beim Zugang zu Lehr- und Prüfungsinhalten in digitaler oder gedruckter Form. Damit der Zugang ermöglicht wird, können blinde Studierende Sprachausgaben oder Brailleausgaben für digitale Inhalte und sehbehinderte Studierende Vergrößerung_von Bildschirminhalten und starke Kontraste nutzen.

Hörbeeinträchtigung

Assistive Technologien bei Hörbeeinträchtigung: Studierende, die auf Grund von Hörbeeinträchtigung assistive Technologien im Studium einsetzen, können Bedarf an Unterstützung haben beim Zugang zu Lehr und Prüfungsinhalten in gesprochener oder akustischer Form. Damit der Zugang ermöglicht wird, können gehörlose Studierende Gebärdensprachdolmetschende einsetzen oder Schriftdolmetschen nutzen und schwerhörige Studierende Schriftdolmetschen, akustische Verstärker über den Einsatz mobiler Mikrofone und Induktionsschleifen nutzen.

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